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Amt
Überraschend. HILFREICH.
Herzlich willkommen auf der Seite des Kreissozialamts!
Kreissozialamt
Das Kreissozialamt bietet Hilfe und Unterstützung, wenn Sie sich in einer persönlichen oder wirtschaftlichen Notlage befinden. Wir beraten und informieren Sie über die vielfältigen sozialen Leistungen. Erwerbsfähige Menschen können vom Jobcenter Landkreis Göppingen Arbeitslosengeld II erhalten.
Unsere Aufgaben
Altenhilfe-Fachberatung und Sozialplanung
Bei der Altenhilfe-Fachberatung finden Sie Informationen über Altenhilfeplanung, Netzwerk- und Projektarbeit, Fachberatung, Hilfe- und Pflegeangebote, Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur, Fortbildungsveranstaltungen und Fachtagungen
Die dem Landkreis zugewiesenen Flüchtlinge werden von der Abteilung Asyl- und Flüchtlingswesen in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht und betreut. Sie erhalten von uns zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Zudem sind wir zuständig für den Bereich der Spätaussiedler und für Fragen des Lastenausgleichs.
Beim Amt für Ausbildungsförderung werden Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) gewährt.
Alle Kinder und Jugendlichen haben einen Anspruch auf z. B. Mittagessen in Schule und Kita, Tagesausflüge, Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen.
Eingliederungshilfe wird Personen gewährt, die durch eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind.
Der Europäische Sozialfonds (ESF) stellt den Mitgliedsstaaten Mittel zur Verbesserung des Arbeitsmarktes zur Verfügung. Auf Ebene der Stadt- und Landkreise soll das notwendige Zusammenwirken und weitere Vernetzung vor Ort auf unterer Ebene sichergestellt werden.
Menschen mit und ohne Behinderung wollen im Landkreis Göppingen gut miteinander leben. Oftmals möchten sie auch ihre Freizeit gemeinsam verbringen. Wir informieren über Freizeit- und Urlaubsangebote im Landkreis Göppingen für Menschen mit und ohne Behinderung.
IBB-Stelle bedeutet: Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle für psychisch kranke Menschen und deren Angehörige. Die unabhängige IBB-Stelle berät alle Menschen, die psychiatrische Hilfen in Anspruch nehmen bzw. in psychiatrischen Einrichtungen Erfahrungen gemacht haben. Auch die die Angehörigen dürfen die Beratung in Anspruch nehmen.
Die Integrationsbeauftragte ist zentrale Anlauf-, Beratungs- und Koordinierungsstelle für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Weiterentwicklung des Integrationsplans und die Förderung der interkulturellen Öffnung der Verwaltung.
Das Möbellager des Landkreises Göppingen ist eine gemeinnützige Einrichtung. Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Göppingen können ihre gut erhaltenen Möbel dem Möbellager anbieten. Die Möbel sollten gut erhalten und nicht älter als 20 Jahre sein. Das Möbellagerteam holt nach Terminvereinbarung die Möbel kostenfrei ab und vermittelt diese an hilfsbedürftige Menschen weiter.
Terminvereinbarung telefonisch: Tel. +49 7161 202-4035 (Montag bis Freitag von 08.30 – 12.00 Uhr)
Der Patientenfürsprecher für psychisch kranke Menschen und deren Angehörige im Landkreis Göppingen hat ein offenes Ohr für Fragen oder Beschwerden rund um die psychiatrische Versorgung im Landkreis Göppingen.
Im Pflegestützpunkt des Landkreises Göppingen erhalten Sie eine umfassende kostenlose und neutrale Auskunft und Beratung bei allen Fragen zum Thema "Pflege".
Die wirtschaftliche Sozialhilfe ist das letzte Auffangnetz im System der sozialen Sicherung. Sie soll Menschen, die nicht erwerbsfähig sind, keine oder keine ausreichenden Ansprüche im Sozialversicherungssystem haben und die auch von Dritten keine Hilfe mehr erwarten können, ein würdiges Leben ermöglichen.
Menschen, die unter einer seelischen Erkrankung leiden, brauchen neben einer ärztlichen Versorgung oft auch psychosoziale Beratung und Unterstützung. Der Sozialpsychiatrische Dienst bietet für diesen Personenkreis Hilfestellungen nach individuellem Bedarf an.
Durch die Teilhabeplanung werden die Angebote der Behindertenhilfe im Landkreis Göppingen laufend weiterentwickelt. dazu gehören beispielsweise Angebote für Freizeit und Inklusion, die Vergabe des Inklusionspreises, der Wegweiser für Menschen mit Behinderungen und die Stelle der Kreisbehindertenbeauftragten.
Die Sozialplanung Altenhilfe beschäftigt sich mit den aktuellen Bedarfen an pflegerischer und häuslicher Versorgung von Senioren sowie mit Vorausberechnungen der demografischen Situation des Landkreise.
Die Betreuungsbehörde informiert über Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Die Unterschrift des Vollmachtgebers kann durch die Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigt werden.
Das Kreissozialamt erstellt jährlich einen Sozialbericht. Darin finden Sie Informationen und Zahlenmaterial z. B. zu Grundsicherung für Arbeitssuchende, Jugendhilfe, Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz. Den Sozialbericht können Sie in gedruckter oder digitaler Form kostenfrei bei uns anfordern. Den Sozialbericht können Sie beim Kreissozialamt per E-Mail anfordern. Senden Sie eine E-Mail mit Ihrem Bestellwunsch "Sozialbericht" an das Amtspostfach, E-Mail: kreissozialamt@lkgp.de. Sie erhalten daraufhin ein Exemplar entweder per Post oder digital.
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