Verschiedenen Medienberichten zufolge, sollen deutsche Kraftfahrer in Italien und Österreich mit Bußgeldern belegt werden, wenn in der Zulassungsbescheinigung ein Trennungsstrich eingedruckt, ein solcher auf den Euro-Kennzeichenschildern jedoch nicht vorhanden ist.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bestätigt allerdings, "dass das Kennzeichen in der Zulassungsbescheinigung mit oder ohne Trennungsstrich geschrieben werden kann. Beide Schreibweisen sind gleichberechtigt gültig." Dies wurde zwischenzeitlich auch offiziell von österreichischer und italienischer Seite bestätigt.
Das Vorhandensein eines Trennstriches in der Zulassungsbescheinigung hat auf die Gültigkeit der Zulassung keinerlei Auswirkung, auch wenn auf dem Euro-Kennzeichenschild kein Trennungsstrich vorhanden ist. Eventuelle Bußgelder würden daher zu unrecht erhoben. Tatsächlich ist der Zulassungsbehörde bislang kein bestätigter Fall über ein verhängtes Bußgeld bekannt.
Wer dennoch ganz sichergehen möchte, kann die Zulassungsbescheinigung Teil 1 bei der Kfz-Zulassungsbehörde für die übliche Gebühr von 12,00 € umtauschen.
Bitte beachten: Sollten Sie sich für einen Umtausch entscheiden, wäre bei alten, nicht EU-konformen Fahrzeugpapieren außer dem Fahrzeugschein auch der Fahrzeugbrief umzutauschen.
Weiterführende Links:Bestätigung der Italienischen Botschaft
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