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Kennzeichenverlust

Aktueller Hinweis der Führerschein- und KFZ-Zulassungsstelle für den 15. Mai 2026 (Brückentag)

An diesem Tag finden im Landratsamt ab 13:00 Uhr IT-Wartungsarbeiten statt. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf Ihren Besuch bei der Führerschein- und KFZ-Zulassungsstelle. Da an Brückentagen erfahrungsgemäß besonders viel los ist, entstehen hier besonders lange Wartezeiten. Generell werden Anliegen auch nach Ende der Öffnungszeiten abgearbeitet. Dies kann am Freitag, den 15. Mai 2026 nicht gewährleistet werden, da ab 13:00 Uhr keine technische Bearbeitung mehr möglich ist. Wir bemühen uns, alle Tickets, die vor 12.00 Uhr gezogen werden, noch abzuarbeiten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Tipp: Wenn Ihr Anliegen nicht dringend ist, dann wählen Sie für Ihren Besuch bei uns einen anderen Tag.

Weitere Hinweise zu Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle

Donnerstags können in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 16.30 Uhr und 17.30 Uhr keine weiteren Aufrufnummern mehr gezogen werden. Alle bereits gezogenen Nummern werden selbstverständlich noch bearbeitet.

Erläuterungen

Bei Verlust oder Diebstahl von einem oder beiden Kennzeichenschildern ist in jedem Fall eine neue Kennzeichenkombination erforderlich. Die alte Kennzeichenkombination muss gesperrt werden, damit Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die in Zusammenhang mit den alten Kennzeichenschildern von Dritten begangen werden könnten, nicht dem Fahrzeughalter angelastet werden.

Bei Kennzeichendiebstahl muss vor Durchführung einer Umkennzeichnung eine Anzeige bei der Polizei erfolgen.
Den Verlust muss der Fahrzeughalter persönlich an Eides statt erklären. Sollte ein Polizeibericht mit Tagebuchnummer über den Diebstahl vorliegen entfällt die Versicherung an Eides statt.

Mitzubringende Unterlagen

  • gültiger Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • bei Verlust von nur einem Kennzeichen muss das verbliebene Kennzeichen vorgelegt werden
  • letzter gültiger HU-Bericht, wenn das hintere Kennzeichen fehlt
  • Verlusterklärung (muss vom Fahrzeughalter ausgefüllt und unterschrieben werden)
  • Sicherheitsprüfungsbericht bei Kraftfahrzeugen über 7,5 t, Anhängern über 10 t, landwirtschaftlichen Zugmaschinen / landwirtschaftlichen Anhängern ab 50 km/h, Bussen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen über 7,5 t

Formulare

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