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Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges

Aktueller Hinweis der Führerschein- und KFZ-Zulassungsstelle für den 15. Mai 2026 (Brückentag)

An diesem Tag finden im Landratsamt ab 13:00 Uhr IT-Wartungsarbeiten statt. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf Ihren Besuch bei der Führerschein- und KFZ-Zulassungsstelle. Da an Brückentagen erfahrungsgemäß besonders viel los ist, entstehen hier besonders lange Wartezeiten. Generell werden Anliegen auch nach Ende der Öffnungszeiten abgearbeitet. Dies kann am Freitag, den 15. Mai 2026 nicht gewährleistet werden, da ab 13:00 Uhr keine technische Bearbeitung mehr möglich ist. Wir bemühen uns, alle Tickets, die vor 12.00 Uhr gezogen werden, noch abzuarbeiten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Tipp: Wenn Ihr Anliegen nicht dringend ist, dann wählen Sie für Ihren Besuch bei uns einen anderen Tag.

Weitere Hinweise zu Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle

Donnerstags können in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 16.30 Uhr und 17.30 Uhr keine weiteren Aufrufnummern mehr gezogen werden. Alle bereits gezogenen Nummern werden selbstverständlich noch bearbeitet.

Erläuterungen

Mit der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs wird das Kennzeichen entstempelt und es erlischt die Steuer- und Versicherungspflicht. Das Fahrzeug darf nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und daher auch nicht auf öffentlichen Flächen abgestellt werden.

Für eine eventuelle Wiederzulassung des Fahrzeugs auf den selben Fahrzeughalter bleibt die Kennzeichenkombination für die Dauer von 12 Monaten reserviert.
Die Außerbetriebssetzung kann auch durch Dritte erfolgen, hierfür ist keine Vollmacht erforderlich.
Rückfahrten von der Zulassungsstelle dürfen nach Entstempelung mit dem seither zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung durchgeführt werden.

Voraussetzungen hierfür sind:
  • Die Rückfahrten sind von der KFZ-Haftpflichtversicherung erfasst
  • Die Kennzeichen werden nicht direkt für die Zulassung eines anderen Fahrzeugs verwendet.
  • Bitte beachten Sie: Nur wenn sich das abzumeldende Fahrzeug bereits an seinem endgültigen Standort befindet, können die Kennzeichen unmittelbar nach der Außerbetriebsetzung für die Zulassung an einem anderen Fahrzeug genutzt werden.

Mitzubringende Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichen
  • Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist nicht erforderlich.

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