bei Firmen: Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug sowie Vollmacht und Personalausweis des Bevollmächtigten
bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister und Vollmacht
bei Vertretung: Vollmacht sowie Personalausweis / Reisepass des Bevollmächtigten
bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten und Personalausweis / Kinderausweis des Minderjährigen Ein Fahrzeug darf auf Minderjährige ohne eine Behinderung nur dann zugelassen werden, wenn die minderjährige Person für dieses Fahrzeug eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.
Sicherheitsprüfungsbericht bei Kraftfahrzeugen über 7,5 t, Anhängern über 10 t, landwirtschaftlichen Zugmaschinen / landwirtschaftlichen Anhängern ab 50 km/h, Bussen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen über 7,5 t
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