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100 km/h-Schild für Gespanne

Wichtige Hinweise zu Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle

Donnerstags können in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 16.30 Uhr und 17.30 Uhr keine weiteren Aufrufnummern mehr gezogen werden. Alle bereits gezogenen Nummern werden selbstverständlich noch bearbeitet.

Erläuterungen

Die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen, dass für Gespanne bestehend aus Pkw und Anhänger oder für Gespanne bestehend aus einem mehrspurigem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t und Anhänger die zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h beträgt.

Mitzubringende Unterlagen

  • Bestätigung/Bescheinung von anerkannten Sachverständigen gemäß 9. AusnVO zur StVO
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II vom Anhänger

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