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Ersatzausstellung Zulassungsbescheinigung Teil I
Erläuterungen
Ist eine Zulassungsbescheinigung Teil I ("Fahrzeugschein") unleserlich geworden (z. B. versehentlich mitgewaschen), kann ein neuer Ersatzschein beantragt werden.
Mitzubringende Unterlagen
alte unbrauchbare Zulassungsbescheinigung Teil I
HU-Bericht oder hinteres amtliches Kennzeichen mit gültiger HU
Sicherheitsprüfungsbericht bei Kraftfahrzeugen über 7,5 t, Anhängern über 10 t, landwirtschaftlichen Zugmaschinen / landwirtschaftlichen Anhängern ab 50 km/h, Bussen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen über 7,5 t
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