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Zulassung eines neuen Fahrzeugs aus der EU

Aktueller Hinweis der Führerschein- und KFZ-Zulassungsstelle für den 15. Mai 2026 (Brückentag)

An diesem Tag finden im Landratsamt ab 13:00 Uhr IT-Wartungsarbeiten statt. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf Ihren Besuch bei der Führerschein- und KFZ-Zulassungsstelle. Da an Brückentagen erfahrungsgemäß besonders viel los ist, entstehen hier besonders lange Wartezeiten. Generell werden Anliegen auch nach Ende der Öffnungszeiten abgearbeitet. Dies kann am Freitag, den 15. Mai 2026 nicht gewährleistet werden, da ab 13:00 Uhr keine technische Bearbeitung mehr möglich ist. Wir bemühen uns, alle Tickets, die vor 12.00 Uhr gezogen werden, noch abzuarbeiten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Tipp: Wenn Ihr Anliegen nicht dringend ist, dann wählen Sie für Ihren Besuch bei uns einen anderen Tag.

Weitere Hinweise zu Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle

Donnerstags können in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 16.30 Uhr und 17.30 Uhr keine weiteren Aufrufnummern mehr gezogen werden. Alle bereits gezogenen Nummern werden selbstverständlich noch bearbeitet.

Erläuterungen

Bevor eine Zulassungsbescheinigung erstellt wird, ist die Vorführung des Fahrzeugs zur Überprüfung der eingeschlagenen Fahrzeugidentnummer
(bitte vorab informieren, wo sich diese an Ihrem Fahrzeug befindet) oder eine Fahrzeugidentnummerüberprüfung eines Sachverständigen erforderlich.

Mitzubringende Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung des EU-Mitgliedsstaates und EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Fahrzeugdatenermittlung
  • Umsatzsteueranzeige an das Finanzamt (nur bei Fahrzeugen aus den Mitgliedsstaaten)
  • Originalrechnung oder Kaufvertrag
  • Versicherungsbestätigung
  • Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
  • gültiger Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
  • Vorführung des Fahrzeuges zur Überprüfung der eingeschlagenen Fahrzeugidentnummer (bitte vorab informieren, wo sich diese an Ihrem Fahrzeug befindet)
  • Alternativ Fahrzeugidentnummerüberprüfung durch einen Sachverständigen (maximal 6 Monate alt)
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung/Handelsregister
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Vertretung: Vollmacht (Link) + Ausweis des Bevollmächtigten

Formulare

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