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Zulassung eines neuen Fahrzeugs aus der EU

Erläuterungen

Bevor eine Zulassungsbescheinigung erstellt wird, ist die Vorführung des Fahrzeugs zur Identifizierung oder eine Fahrzeugidentnummerüberprüfung eines Sachverständigen erforderlich.

Mitzubringende Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung des EU-Mitgliedsstaates und EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Fahrzeugdatenermittlung
  • Umsatzsteueranzeige an das Finanzamt (nur bei Fahrzeugen aus den Mitgliedsstaaten)
  • Originalrechnung oder Kaufvertrag
  • Versicherungsbestätigung
  • Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
  • gültiger Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
  • Vorführung des Fahrzeuges oder Fahrzeugidentnummerüberprüfung eines Sachverständigen (maximal 6 Monate alt)
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung/Handelsregister
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Vertretung: Vollmacht (Link) + Ausweis des Bevollmächtigten

Formulare

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