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Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I

Aktueller Hinweis der Führerschein- und KFZ-Zulassungsstelle für den 15. Mai 2026 (Brückentag)

An diesem Tag finden im Landratsamt ab 13:00 Uhr IT-Wartungsarbeiten statt. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf Ihren Besuch bei der Führerschein- und KFZ-Zulassungsstelle. Da an Brückentagen erfahrungsgemäß besonders viel los ist, entstehen hier besonders lange Wartezeiten. Generell werden Anliegen auch nach Ende der Öffnungszeiten abgearbeitet. Dies kann am Freitag, den 15. Mai 2026 nicht gewährleistet werden, da ab 13:00 Uhr keine technische Bearbeitung mehr möglich ist. Wir bemühen uns, alle Tickets, die vor 12.00 Uhr gezogen werden, noch abzuarbeiten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Tipp: Wenn Ihr Anliegen nicht dringend ist, dann wählen Sie für Ihren Besuch bei uns einen anderen Tag.

Weitere Hinweise zu Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle

Donnerstags können in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 16.30 Uhr und 17.30 Uhr keine weiteren Aufrufnummern mehr gezogen werden. Alle bereits gezogenen Nummern werden selbstverständlich noch bearbeitet.

Erläuterungen

Für die Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I bei Verlust wird eine Verlusterklärung des Fahrzeughalters benötigt. In Einzelfällen kann eine Erklärung an Eides statt verlangt werden. Diese wird von der Zulassungsbehörde abgenommen.
Die Verlusterklärung an Eides statt ist vom Halter bzw. von derjenigen Person abzugeben , die den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinighung Teil I) verloren hat.

Mitzubringende Unterlagen

  • gültiger Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
  • Letzter Gültiger HU-Bericht oder Vorlage des hinteren Kennzeichens mit gültiger Plakette (Sollte das Fahrzeug stillgelegt werden entfällt die Vorlage des HU-Berichtes)
  • Verlusterklärung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Sicherheitsprüfungsbericht bei Kraftfahrzeugen über 7,5 t, Anhängern über 10 t, landwirtschaftlichen Zugmaschinen / landwirtschaftlichen Anhängern ab 50 km/h, Bussen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen über 7,5 t

Formulare

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