Personalausweis oder Aufenthaltstitel oder Reisepass mit neuen Anschrift und/oder die Anmeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt, sofern die neue Anschrift nicht in den Ausweispapieren eingetragen ist
bei Firmen aktuelle Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
Sicherheitsprüfungsbericht bei Kraftfahrzeugen über 7,5 t, Anhängern über 10t, landwirtschaftlichen Zugmaschinen / landwirtschaftlichen Anhängern ab 50 km/h, Bussen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen über 7,5 t
Fahrzeugpapiere ausgestellt vor dem 01.Oktober 2005: Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein müssen vorgelegt werden
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