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Sicherheitsprüfung (SP) nach § 29 StVZO

Aktueller Hinweis der Führerschein- und KFZ-Zulassungsstelle für den 15. Mai 2026 (Brückentag)

An diesem Tag finden im Landratsamt ab 13:00 Uhr IT-Wartungsarbeiten statt. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf Ihren Besuch bei der Führerschein- und KFZ-Zulassungsstelle. Da an Brückentagen erfahrungsgemäß besonders viel los ist, entstehen hier besonders lange Wartezeiten. Generell werden Anliegen auch nach Ende der Öffnungszeiten abgearbeitet. Dies kann am Freitag, den 15. Mai 2026 nicht gewährleistet werden, da ab 13:00 Uhr keine technische Bearbeitung mehr möglich ist. Wir bemühen uns, alle Tickets, die vor 12.00 Uhr gezogen werden, noch abzuarbeiten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Tipp: Wenn Ihr Anliegen nicht dringend ist, dann wählen Sie für Ihren Besuch bei uns einen anderen Tag.

Weitere Hinweise zu Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle

Donnerstags können in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 16.30 Uhr und 17.30 Uhr keine weiteren Aufrufnummern mehr gezogen werden. Alle bereits gezogenen Nummern werden selbstverständlich noch bearbeitet.

Erläuterungen

Neben der bekannten Hauptuntersuchung schreibt die StVZO für bestimmte Fahrzeuge zusätzlich eine Sicherheitsprüfung (SP) vor.

SP-pflichtige Fahrzeuge

  • Kraftomnibusse oder Kraftfahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen
  • Kfz zur Güterbeförderung, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Zugmaschinen mit einer zulässigen Gesamtmasse größer als 7,5 t
  • Anhänger, einschließlich angehängte Arbeitsmaschinen und Wohnanhänger, mit einer zulässigen Gesamtmasse größer als 10 t

Prüffristen

Die Sicherheitsprüfung erfolgt bei:
  • Kraftomnibussen:
    erstmals 18 Monate nach Erstzulassung, weitere Prüfungen erfolgen jeweils alle 3/6/9 Monate nach der letzten Hauptuntersuchung
  • Kfz zur Güterbeförderung mit zul. Gesmatmasse > 7,5 t und < 12 t:
    erstmals 42 Monate nach Erstzulassung, jede weitere Prüfung 6 Monate nach der letzten Hauptuntersuchung
  • Kfz zur Güterbeförderung mit zul. Gesamtmasse > 12 t:
    erstmals 30 Monate nach Erstzulassung, jede weitere Prüfung 6 Monate nach der letzten Hauptuntersuchung
  • Anhänger mit zul. Gesamtmasse > 10 t:
    erstmals 30 Monate nach Erstzulassung, jede weitere Prüfung 6 Monate nach der letzten Hauptuntersuchung

Prüfmarke

zul_SP-Schild
Die nach erfolgter Sicherheitsprüfung zugeteilte Prüfmarke wird auf einem eigenen Prüfschild und nicht wie die HU-Plakette auf dem Kennzeichen angebracht. Dennoch hat die Zulassungsbehörde bei jedem Zulassungsvorgang zu kontrollieren, ob die jeweiligen Prüffristen eingehalten sind.
Aus diesem Grund ist bei der Zulassung eines SP-pflichtigen Fahrzeugs stets auch das aktuelle Prüfprotokoll sowie das dazugehörige Prüfbuch der Zulassungsbehörde mitvorzulegen.

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