Anhängerverzeichnis nach § 11 FZV
Aktueller Hinweis der Führerschein- und KFZ-Zulassungsstelle für den 15. Mai 2026 (Brückentag)
An diesem Tag finden im Landratsamt ab 13:00 Uhr IT-Wartungsarbeiten statt. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf Ihren Besuch bei der Führerschein- und KFZ-Zulassungsstelle. Da an Brückentagen erfahrungsgemäß besonders viel los ist, entstehen hier besonders lange Wartezeiten. Generell werden Anliegen auch nach Ende der Öffnungszeiten abgearbeitet. Dies kann am Freitag, den 15. Mai 2026 nicht gewährleistet werden, da ab 13:00 Uhr keine technische Bearbeitung mehr möglich ist. Wir bemühen uns, alle Tickets, die vor 12.00 Uhr gezogen werden, noch abzuarbeiten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Tipp: Wenn Ihr Anliegen nicht dringend ist, dann wählen Sie für Ihren Besuch bei uns einen anderen Tag.
Weitere Hinweise zu Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle
Donnerstags können in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 16.30 Uhr und 17.30 Uhr keine weiteren Aufrufnummern mehr gezogen werden. Alle bereits gezogenen Nummern werden selbstverständlich noch bearbeitet.
Erläuterungen
Das Anhängerverzeichnis dient dazu, dass die Zulassungsbescheinigungen Teil I der Anhänger nicht im jeweiligen Zugfahrzeug mitgeführt werden müssen. Durch das Mitführen einer Mehrfertigung des Anhängerverzeichnis im Zugfahrzeug, kann die Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers am Firmenstandort verwahrt werden.
Ein Anhängerverzeichnis kann sich jede Firma und jede Spedition ausstellen lassen, die im Besitz mehrerer Anhänger ist.
In dem Verzeichnis müssen folgende Informationen enthalten sein:
- Name, Vorname und Anschrift des Halters
- Marke
- Fahrzeugklasse
- Art des Aufbaus
- Leermasse
- zulässige Gesamtmasse
- bei Sattelanhängern Stützlast
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer
- Datum der ersten Zulassung
- Kennzeichen der Anhänger
Bei Stilllegung eines Fahrzeugs oder Änderung technischer Daten sind alle Ausfertigungen dieses Verzeichnisses der Zulassungsbehörde zur Berichtigung vorzulegen.
Die Anzahl der Mehrfertigungen kann der Fahrzeughalter selbst bestimmen.
Sollen weitere Anhänger in ein bestehendes Anhängerverzeichnis mitaufgenommen werden, ist dies schriftlich zu beantragen. Es wird dann ein neues Anhängerverzeichnis mitsamt der gewünschten Mehrfertigungen ausgestellt.
Mitzubringende Unterlagen
Antrag mit Angabe sämtlicher Kennzeichen
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