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Ausfuhrkennzeichen

Aktueller Hinweis der Führerschein- und KFZ-Zulassungsstelle für den 15. Mai 2026 (Brückentag)

An diesem Tag finden im Landratsamt ab 13:00 Uhr IT-Wartungsarbeiten statt. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf Ihren Besuch bei der Führerschein- und KFZ-Zulassungsstelle. Da an Brückentagen erfahrungsgemäß besonders viel los ist, entstehen hier besonders lange Wartezeiten. Generell werden Anliegen auch nach Ende der Öffnungszeiten abgearbeitet. Dies kann am Freitag, den 15. Mai 2026 nicht gewährleistet werden, da ab 13:00 Uhr keine technische Bearbeitung mehr möglich ist. Wir bemühen uns, alle Tickets, die vor 12.00 Uhr gezogen werden, noch abzuarbeiten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Tipp: Wenn Ihr Anliegen nicht dringend ist, dann wählen Sie für Ihren Besuch bei uns einen anderen Tag.

Weitere Hinweise zu Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle

Donnerstags können in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 16.30 Uhr und 17.30 Uhr keine weiteren Aufrufnummern mehr gezogen werden. Alle bereits gezogenen Nummern werden selbstverständlich noch bearbeitet.

Erläuterungen

Um ein Fahrzeug ins Ausland verbringen zu können benötigen Sie eine internationale Zulassung.
Es ist wichtig, dass die Hauptuntersuchung solange gültig ist wie die Versicherung für das Ausfuhrkennzeichen abgeschlossen wurde.
Außerdem ist die Vorführung des Fahrzeugs zur Überprüfung der eingeschlagenen Fahrzeugidentnummer erforderlich (bitte vorab informieren, wo sich diese an Ihrem Fahrzeug befindet).
Alternativ Fahrzeugidentnummerüberprüfung durch einen Sachverständigen (maximal 7 Tage alt).
Seit dem 01.07.2010 unterliegen auch Ausfuhrkennzeichen der Kfz-Steuerpflicht. Vor der Zulassung des Ausfuhrkennzeichens muss daher eine Einzugsermächtigung für das Zollamt erteilt werden.

Änderungen zum 01.12.2017

Sofern der Antragsteller / die Antragstellerin bei der Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens ab 01.12.2017 keinen Wohnsitz, keinen Sitz, keine Niederlassung oder keine Dienststelle im Inland vorweisen kann, muss der Zulassungsbehörde eine empfangsbevollmächtigte Person, die im Landkreis Göppingen wohnhaft ist, benannt werden.
Hierfür wird das hinterlegte Formular für Empfangsbevollmächtigte sowie eine Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses des Empfangsbevollmächtigten benötigt.
Änderung ab 01.08.2024
Für folgende Länder wird keine empfangsbevollmächtigte Person benötigt:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Lichtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern

Mitzubringende Unterlagen

  • internationale Versicherungsbestätigung
  • gültiger Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • ggf. Kennzeichen
  • gültige Hauptuntersuchung
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • ggf. Vollmacht
  • ohne Zulassungsbescheinigung: Typengenehmigung oder Vollgutachten, sowie original Kaufvertrag oder Rechnung
  • Sicherheitsprüfungsbericht bei Kraftfahrzeugen über 7,5 t, Anhängern über 10 t, landwirtschaftlichen Zugmaschinen / landwirtschaftlichen Anhängern ab 50 km/h, Bussen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen über 7,5 t
  • Erklärung empfangsbevollmächtigte Person + Ausweis / Pass / Aufenthaltstitel
  • Vorführung des Fahrzeuges zur Überprüfung der eingeschlagenen Fahrzeugidentnummer (bitte vorab informieren, wo sich diese an Ihrem Fahrzeug befindet)
  • Alternativ Fahrzeugidentnummerüberprüfung durch einen Sachverständigen (maximal 7 Tage alt)

Formulare

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