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Zulassung eines neuen Fahrzeugs aus der EU

Wichtige Hinweise zu Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle

Donnerstags können in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 16.30 Uhr und 17.30 Uhr keine weiteren Aufrufnummern mehr gezogen werden. Alle bereits gezogenen Nummern werden selbstverständlich noch bearbeitet.

Erläuterungen

Bevor eine Zulassungsbescheinigung erstellt wird, ist die Vorführung des Fahrzeugs zur Überprüfung der eingeschlagenen Fahrzeugidentnummer
(bitte vorab informieren, wo sich diese an Ihrem Fahrzeug befindet) oder eine Fahrzeugidentnummerüberprüfung eines Sachverständigen erforderlich.

Mitzubringende Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung des EU-Mitgliedsstaates und EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Fahrzeugdatenermittlung
  • Umsatzsteueranzeige an das Finanzamt (nur bei Fahrzeugen aus den Mitgliedsstaaten)
  • Originalrechnung oder Kaufvertrag
  • Versicherungsbestätigung
  • Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
  • gültiger Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
  • Vorführung des Fahrzeuges zur Überprüfung der eingeschlagenen Fahrzeugidentnummer (bitte vorab informieren, wo sich diese an Ihrem Fahrzeug befindet)
  • Alternativ Fahrzeugidentnummerüberprüfung durch einen Sachverständigen (maximal 6 Monate alt)
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung/Handelsregister
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Vertretung: Vollmacht (Link) + Ausweis des Bevollmächtigten

Formulare

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