Wichtige Hinweise zu Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle
Donnerstags können in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 16.30 Uhr und 17.30 Uhr keine weiteren Aufrufnummern mehr gezogen werden. Alle bereits gezogenen Nummern werden selbstverständlich noch bearbeitet.
Eine Auskunft über eine/n Fahrzeughalter/in oder dessen Versicherung kann die Zulassungsbehörde erteilen, wenn triftige Gründe in Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr (z. B. Verkehrsunfall) vorliegen. Auskunft kann auch erteilt werden, wenn ein Fahrzeughalter einen Nachweis über die Zulassungsdauer für andere Behörden oder Versicherungen braucht.
Die Auskunft muss formlos schriftlich unter Angabe des Grundes erfragt werden. Diese Auskunft wird nach dem Straßenverkehrsgesetz erteilt und ist
gebührenpflichtig. Die Gebühr für eine Auskunft beträgt 5,10 - 5,40 EUR.
Merkblatt Halterauskünfte
Zur Ermittlung der gegnerischen Versicherung in Schadensfällen hilft auch der Zentralruf der Autoversicherer im Inland kostenfrei unter der Rufnummer
0800 25 026 00 weiter. Aus dem Ausland ist der Zentralruf unter +49 40 300 330 300 oder unter
www.zentralruf.de zu erreichen.
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