Sitemap | Contact us | Top 10 | Send this recommendation | Subscribe | Print Page

Thank you! (156 Vote(s):  Sum 457,  Ø 2.9,  % 58 Maximum 5)

Halterauskünfte

Wichtige Hinweise zu Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle

Donnerstags können in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 16.30 Uhr und 17.30 Uhr keine weiteren Aufrufnummern mehr gezogen werden. Alle bereits gezogenen Nummern werden selbstverständlich noch bearbeitet.

Hinweise

Eine Auskunft über eine/n Fahrzeughalter/in oder dessen Versicherung kann die Zulassungsbehörde erteilen, wenn triftige Gründe in Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr (z. B. Verkehrsunfall) vorliegen. Auskunft kann auch erteilt werden, wenn ein Fahrzeughalter einen Nachweis über die Zulassungsdauer für andere Behörden oder Versicherungen braucht.
Die Auskunft muss formlos schriftlich unter Angabe des Grundes erfragt werden. Diese Auskunft wird nach dem Straßenverkehrsgesetz erteilt und ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für eine Auskunft beträgt 5,10 - 5,40 EUR.

Merkblatt Halterauskünfte

Zentralruf der Autoversicherer

Zur Ermittlung der gegnerischen Versicherung in Schadensfällen hilft auch der Zentralruf der Autoversicherer im Inland kostenfrei unter der Rufnummer 0800 25 026 00 weiter. Aus dem Ausland ist der Zentralruf unter +49 40 300 330 300 oder unter www.zentralruf.de zu erreichen.

Comments (0)

The following html formattings can be used: <b> <i> <u>

Subscribe comments