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Oldtimer-Kennzeichen

Aktueller Hinweis der Führerschein- und KFZ-Zulassungsstelle für den 15. Mai 2026 (Brückentag)

An diesem Tag finden im Landratsamt ab 13:00 Uhr IT-Wartungsarbeiten statt. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf Ihren Besuch bei der Führerschein- und KFZ-Zulassungsstelle. Da an Brückentagen erfahrungsgemäß besonders viel los ist, entstehen hier besonders lange Wartezeiten. Generell werden Anliegen auch nach Ende der Öffnungszeiten abgearbeitet. Dies kann am Freitag, den 15. Mai 2026 nicht gewährleistet werden, da ab 13:00 Uhr keine technische Bearbeitung mehr möglich ist. Wir bemühen uns, alle Tickets, die vor 12.00 Uhr gezogen werden, noch abzuarbeiten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Tipp: Wenn Ihr Anliegen nicht dringend ist, dann wählen Sie für Ihren Besuch bei uns einen anderen Tag.

Weitere Hinweise zu Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle

Donnerstags können in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 16.30 Uhr und 17.30 Uhr keine weiteren Aufrufnummern mehr gezogen werden. Alle bereits gezogenen Nummern werden selbstverständlich noch bearbeitet.

Erläuterungen

Als Oldtimer werden Fahrzeuge eingestuft, die vor mindestens 30 Jahren (taggenau) erstmals zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurden. Für die Zulassung als sog. Oldtimer-Gutachten erforderlich. Oldtimerfahrzeuge bekommen auf dem Kennzeichen hinter den Ziffern ein "H" eingeprägt.
Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten der Zulassung für Oldtimerkennzeichen: Zum einen das H-Kennzeichen und zum anderen das rote 07-Kennzeichen.
Vorteil der Oldtimerzulassung ist der pauschalierte Steuersatz.
Seit 01.10.2017 ist die Zuteilung eines H-Kennzeichens mit Saison möglich.
Auf Grund der maximalen Schildergröße von 52 cm sind bei H-Zulassungen neben dem Unterscheidungszeichen "GP" und dem notwendigen "H" höchstens 5, bei "H" mit Saison höchstens 4 weitere Stellen (Buchstaben+ Ziffern) möglich. Aus Platzgründen ist daher eine Kombination mit 6 Stellen zzgl. "H" wie z.B. GP-AA 1234 H nicht möglich. Es wird gebeten dies bei der Wunschkennzeichenreservierung zu berücksichtigen.

Mitzubringende Unterlagen

  • Oldtimergutachten nach § 23 StVZO
  • bei angemeldeten Fahrzeugen: Kennzeichen, Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • bei abgemeldeten Fahrzeugen: Versicherungsbestätigung, Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
  • Hauptuntersuchungsbericht
  • gültiger Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister- bei Vertretung: Vollmacht des Fahrzeughalters für den Beauftragten

Formulare

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