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Rote Kennzeichen für Händler

Wichtige Hinweise zu Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle

Donnerstags können in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 16.30 Uhr und 17.30 Uhr keine weiteren Aufrufnummern mehr gezogen werden. Alle bereits gezogenen Nummern werden selbstverständlich noch bearbeitet.

Erläuterungen

Das rote Händler-Kennzeichen ist für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen bestimmt. Die Nummer des Kennzeichens beginnt stets mit "06" und wird keinem Fahrzeug fest zugeteilt.

Als Händler gelten unter anderem Kfz- und Teilehersteller, Kfz-Händler sowie Werkstätten. Ein rotes Kennzeichenschild darf nur für den eigenen Betrieb genutzt werden.
Die Zulassungsbehörde kann an zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, -handwerker oder -händler, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, solche Kennzeichen ausgeben.

Mitzubringende Unterlagen

  • Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug
  • Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
  • Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
  • schriftlicher Antrag (Formular siehe unten)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (anzufordern bei der für Sie zuständigen Gemeindeverwaltung)
  • Auskunft aus dem Fahreignungsregister
  • gültiger Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
  • Nachweis über mindestens fünf Stellplätze (Mietvertrag, Lichtbild)

Formulare

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