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Kfz-Wunschkennzeichen

Aktueller Hinweis der Führerschein- und KFZ-Zulassungsstelle für den 15. Mai 2026 (Brückentag)

An diesem Tag finden im Landratsamt ab 13:00 Uhr IT-Wartungsarbeiten statt. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf Ihren Besuch bei der Führerschein- und KFZ-Zulassungsstelle. Da an Brückentagen erfahrungsgemäß besonders viel los ist, entstehen hier besonders lange Wartezeiten. Generell werden Anliegen auch nach Ende der Öffnungszeiten abgearbeitet. Dies kann am Freitag, den 15. Mai 2026 nicht gewährleistet werden, da ab 13:00 Uhr keine technische Bearbeitung mehr möglich ist. Wir bemühen uns, alle Tickets, die vor 12.00 Uhr gezogen werden, noch abzuarbeiten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Tipp: Wenn Ihr Anliegen nicht dringend ist, dann wählen Sie für Ihren Besuch bei uns einen anderen Tag.

Weitere Hinweise zu Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle

Donnerstags können in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 16.30 Uhr und 17.30 Uhr keine weiteren Aufrufnummern mehr gezogen werden. Alle bereits gezogenen Nummern werden selbstverständlich noch bearbeitet.

So reservieren Sie Ihr Kfz-Wunschkennzeichen

Kennzeichenwünsche werden von der Zulassungsbehörde im Landratsamt gerne erfüllt, sofern die gewünschten Kombinationen zur Verfügung stehen. Für ein Wunschkennzeichen fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 10,20 € sowie eine Reservierungsgebühr in Höhe 2,60 € an. Die Gebühr ist mit der Zulassung Ihres Fahrzeugs zu entrichten.
Ein Wunschkennzeichen können Sie ...
  • direkt bei der Zulassung erfragen.
  • telefonisch oder per E-Mail reservieren.
  • direkt online auswählen und reservieren:
    zur Online-Reservierung
Nach der Reservierung können Sie die Schilder bei einem zertifizierten Kennzeichenhersteller Ihrer Wahl anfertigen lassen. 

Hinweis: Nach einer Rechtsänderung der Fahrzeugzulassungsverordnung werden seit 1. Januar 2015 im Landkreis Göppingen keine Feststoffplaketten mehr eingesetzt. Da ab diesem Datum ausschließlich Klebeplaketten Verwendung finden, dürfen Kennzeichenschilder ab 2015 nicht mehr mit den seither erforderlichen Halterringen versehen werden.
Bitte beachten Sie, dass im Falle eines H-/E-Kennzeichens oder eines Saisonkennzeichens lediglich die „Stammkennzeichenkombination“ reserviert werden kann. Die Zusätze H / E oder der Saisonzeitraum werden von der Zulassungsstelle geprüft und vergeben.
Kombinationen mit 2 Buchstaben und 4 Zahlen (nach dem GP) sind somit nicht geeignet für H-/E-Kennzeichen und Saisonkennzeichen.

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