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Online-Zulassungs- und Abmeldungsverfahren

Aktueller Hinweis der Führerschein- und KFZ-Zulassungsstelle für den 15. Mai 2026 (Brückentag)

An diesem Tag finden im Landratsamt ab 13:00 Uhr IT-Wartungsarbeiten statt. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf Ihren Besuch bei der Führerschein- und KFZ-Zulassungsstelle. Da an Brückentagen erfahrungsgemäß besonders viel los ist, entstehen hier besonders lange Wartezeiten. Generell werden Anliegen auch nach Ende der Öffnungszeiten abgearbeitet. Dies kann am Freitag, den 15. Mai 2026 nicht gewährleistet werden, da ab 13:00 Uhr keine technische Bearbeitung mehr möglich ist. Wir bemühen uns, alle Tickets, die vor 12.00 Uhr gezogen werden, noch abzuarbeiten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Tipp: Wenn Ihr Anliegen nicht dringend ist, dann wählen Sie für Ihren Besuch bei uns einen anderen Tag.

Weitere Hinweise zu Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle

Donnerstags können in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 16.30 Uhr und 17.30 Uhr keine weiteren Aufrufnummern mehr gezogen werden. Alle bereits gezogenen Nummern werden selbstverständlich noch bearbeitet.
Fahrzeuge, die seit dem 01.01.2015 wieder bzw. neu zugelassen wurden, können online außer Betrieb gesetzt werden. Seit dem 01.10.2017 können Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2015 zugelassen wurden, auch online wiederzugelassen werden.
Seit 01.10.2019 wurde die internetbasierte Abwicklung auch auf alle weiteren Geschäftsvorgänge wie Neuzulassungen, Umschreibungen, alle Varianten der Wiederzulassung, sowie die Adressänderung bei Umzug ausgeweitet.

Beachten Sie bitte die folgenden Voraussetzungen:

Für die online zur Verfügung stehenden Zulassungsvorgänge benötigen Sie je nach Anliegen:
  • eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) - mit verstecktem Sicherheitscode
  • eine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) -  mit verstecktem Sicherheitscode
  • Kennzeichen, deren Siegelplaketten ebenso mit Sicherheitscodes versehen sind (sogenannte Klebeplaketten)
Bei Fahrzeugen, deren Papiere und Siegelplaketten vor 2015 ausgegeben wurden, ist eine Online-Bearbeitung leider nicht möglich. In diesen Fällen ist weiterhin eine Vorsprache bei der Kfz-Zulassungsbehörde erforderlich.

Zusätzlich ist ein neuer Personalausweis (nPA) oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit Online-Ausweisfunktion (eID) erforderlich. Sie benötigen hierfür ein entsprechendes Kartenlesegerät oder die AusweisApp2. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter www.ausweisapp.bund.de.

Die Bezahlung des Online-Vorgangs ist möglich mit Kreditkarte oder Paypal.

Bei einer Online-Außerbetriebsetzung ist kein neuer Personalausweis (nPA) oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit Online-Ausweisfunktion (eID) erforderlich.
Die Online-Außerbetriebsetzung kostet 3,30 Euro.

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